11. 3. 2016 Eine Seitenlinienreporterin (sic!) erhält 55 Mio Dollar in Schmerzensgeld, halt, Schmerzensgeld in Dollar, weil ein Stalker sie durch ein Guckloch im Hotelzimmer unbekleidet gefilmt hat.
Genauer: nicht der Stalker hat unbekleidet gefilmt, sondern die Seitenlinienreporterin war unbekleidet. Umgekehrt wäre es noch teurer geworden. Möglicherweise war das Seitenlinienorgan zu sehen. Das Hotel bekommt eine Mitschuld, weil es dem Stalker das Nebenzimmer der Seitenlinienreporterin vermietet hat plus Guckloch. Die Miete für das Guckloch allein liegt schon bei 50 Mio Dollar, das ergibt insgesamt 100 Mio Dollar, denn zu so einem Guckloch gehören immer zwei dazu, also Seiten.
Ein Guckloch kann auch auf der anderen Seite vermietet werden. Oder auf beiden Seiten. Um hier die richtige Linie zu finden, braucht es Reporter. Nein, falsch. Wer die Linie überschreitet, kommt in die Zeitung. Scherz. Der Begriff Seitenlinienreporter kommt aus dem Fussball. Im Gegensatz zum Torlinienreporter recherchiert der Seitenlinienreporter mehr seitlich, wenn die Flügel angespielt werden. Oder die Linien, die auf den Klodeckeln im Bundestag zu weit auf der Seite liegen. Da kommen manche mit den Nasenflügeln nicht mehr ran und schon steht es auf der ersten Seite.
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