Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche haben gegen den entsprechenden Eintrag im Abi-Zeugnis geklagt und in letzter Instanz Recht bekommen. Damit die Firma, wo sie später eingestellt werden, nicht selber wegen Benachteiligung vor das Arbeits-Gericht ziehen muss, weil der neue Mitarbeiter auf schriftliche Anweisung nicht oder falsch reagiert, haben die Schulämter beschlossen, den Vermerk im Zeugnis einfach stehenlassen, mit dem Zusatz der Vertraulichkeit. Es merkt ja keiner. Nur ein Professor beklagt die Inkompetenz seiner neuen Studenten. Die anderen trauen sich nicht.
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