Recht…sorry: Menschenrecht auf Urlaub

Artikel 24 der Erklärung der Menschenrechte: „Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.“ Bezahlter Urlaub? Regelmäßig? Vernünftig? In wessen Auslegung? In der unsrigen natürlich. Damit traten wir vor unseren Chef und pochten auf unser Recht, und zwar auf unser Recht als Mensch. Recht allein reicht nicht, es muss schon das Recht des Menschen sein, sonst kapierts so ein Trottel von Chef ja nicht. Urlaub! Bezahlt! Vernünftig! Unser Chef reagierte betroffen und gelobte Besserung, aber wir nahmen ihm das nicht ab, weil wir schnell gemerkt hatten, dass wir ja unser eigener Chef sind. So ein verlogener Hund! In Zukunft fallen wir uns regelmäßig auf den Wecker, fordern Urlaub, von uns und für uns, und zwar bezahlt, egal von wem, sonst verklagen wir uns wegen Missachtung von unserem Recht, ja Menschenrecht auf Erholung und Freizeit und kündigen schon mal einen Warnstreik an, gegen uns selber, in unserer Freizeit. Puh, das wird ja ganz schön stressig. Egal. Wer Rechte will, hat Pflichten. Wer Urlaub auf Malle macht, der missbraucht den Begriff Urlaub, missachtet seine Pflicht auf Erholung und muss zur Strafe doppelt soviel arbeiten. Weil dessen Arbeit aber eh nix taugt, wird er abgeschoben. Nach Malle, vernünftigerweise. Aaah, endlich Urlaub. Prost.