31. 5. 2016 Das Verfassungsgericht hat es soeben sogenannten HipHoppern erlaubt, fremde Beats zu kopieren. Deren Begründung war, dass ihr Genre aus kopiertem Material bestehe. Rapper haben seltsame Fingerhaltungen und wedeln beim Rappen spastisch vor sich hin. Den Rappern die Klauen bzw. das Klauen zu verbieten wäre demnach Diskriminierung. Menschen, die solches Zeug akustisch und optisch an sich heranlassen, pflegen damit ihre Toleranzhoheit und können sich für gute Samariter halten.
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