26. 6. 2016 Ein Schweizer Gericht hat nun einer Lehrerin Recht gegeben, die auf einem Handschlag bestanden hat, obwohl der Mann den Handschlag aus Gewissensgründen verweigerte. Allerdings wird auch in der Schweiz besonders von weiblicher Seite oft die Fähigkeit der Männer kritisiert, in der freien Natur ihr kleines Geschäft verrichten zu können – fern von Waschbecken und Trocknergebläse. Wie entscheiden Schweizer Gerichte, wenn Frauen ihrerseits den Handschlag aus hygienischen Gründen verweigern? Und darf unser Bundesfussball-Jogi diesseits der Grenze auf einem Handschlag bestehen, auch wenn er sich gerade gekratzt hat?
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