19. 9. 2016 Nach gemeinsamem Kiffen vor dem Mainzer Hauptbahnhof hat ein Kiffer hat den Diebstahl seines Kiff-Vorrats bei der Polizei angezeigt. Die Polizisten fanden die Drogen bei einem seiner Mitkiffer und konfiszierten den Stoff, anstatt ihn dem rechtmässigen Eigentümer zurückzugeben. Die Polizei durfte nicht anders handeln, weil sie sich sonst des Drogenhandels schuldig gemacht hätte, aber das Vorgehen der Beamten hat den Hauptkiffer emotional stark beeinträchtigt. Möglicherweise ist der Hauptkiffer deswegen inzwischen auf härtere Drogen umgestiegen oder auch bloss in einen anderen Zug. Darf man noch Kiffer sagen? Ansonsten bitte das Wort Kiffer im Text ersetzen durch „auf externe Zufuhr von Zufriedenheitsreagenzien Angewiesener“. Darf man noch Hauptbahnhof sagen? Ansonsten bitte ersetzen durch „Headshop für Schienenverkehr“. „Zug“ darf man noch sagen, aber keinen tun, jedenfalls nicht am falschen Zeug. Das kann einen bled machen.
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