7.8.17 Ein professioneller Clown der Düsseldorfer Fussgängerzone berührte eine 50-jährige Passantin am Gesäss und bezeichnete sie dabei als „Luder“. Dafür soll er laut Gerichtsbeschluss 800.- bezahlen. Normalerweise kostet sowas höchstens einen knappen Hunni, schätzen Milieukenner. Vielleicht lag es am Kostüm? Sogenannte Antänzer in Zivil bezahlen bislang überhaupt nichts. Möglicherweise wurden Erwartungen geweckt, die dann nicht in Erfüllung gingen, also seelische Grausamkeit. Der Clown argumentierte vor Gericht auf Kunstfreiheit. Die Passantin ebenfalls, im Sinne von Freiheit vor Kunst. Tätschel-Clown
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