1.9.15 Ein Feuerwehrmann verklagt das Bundesland NRW auf 90000.- Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer posttraumatische Belastungsstörung, die er durch den Einsatz bei der LoveParade in Duisburg erlitten hat. Er begründet dieses Ansinnen damit, dass er sich nicht in eine Lage schicken lassen müsse, „bei der von vornherein klar und bewiesen ist, dass das niemals hätte gutgehen können.“ Da könnten die Autobahnsanitäter gleich daheim bleiben, so klar und bewiesen sind die Folgen von Drängelei und überhöhter Geschwindigkeit.
Wie hoch werden die Schmerzensgeldforderungen von Feuerwehrmännern, wenn sie zu einem Einsatz geschickt werden, bei dem es tatsächlich brennt?
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