In Düsseldorf ist es ab heute vorboten, stehenzubleiben. Weitergehen!Eine Privatperson hat bereits einen Eilantrag dagegen eingereicht, also praktisch einen Verweilantrag. Ob die Person weiss, was sie da will? Nach einem Jahr Home-Unterricht wird „Verweilen“ von vielen als vornehme Umschreibung für „Begründen“ verstanden. Oder hat der Kläger kein Herz für Menschen, die an der „Schaufensterkrankheit“ leiden? Das sind nicht etwa konsumsüchtige Glotzer, sondern bedauernswerte ehemalige Raucher, die wegen Gefässverengung in den Beinen immer nur kurze Strecken zurücklegen können. Da kann die Polizei noch so sehr mahnen: Gehen Sie weiter, es gibt nichts zu sehen.
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