4.2.16 U. Hoeness kommt nach Hälfte seiner Strafzeit frei, er hatte einen sogenannten Antrag auf Halbstrafe gestellt. Dass ihm das keiner vorher gesagt hat, dass es sowas gibt im deutschen Strafrecht. Dann hätte er gleich einen Antrag auf Viertelstrafe stellen können. Oder auf Nullstrafe.
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